Infos Jugendschutz

Wir empfehlen, Kinder unter 8 Jahren nicht auf das Festival mitzunehmen, da ein Rock-Festival für kleine Kinder eine erhebliche Belastung (Lautstärke, etc.) darstellt.

Die Teilnahme von Jugendlichen am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes - von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt auf dem Festival.

Weiterhin gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke. Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt werden.

Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen sich nur in Begleitung ihrer Personsorgeberechtigten, also in der Regel den Eltern auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten.

Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren dürfen sich nach 24 Uhr nur in Begleitung ihrer Personensorgeberechtigten oder mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten und in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten.

Zugang zum Zeltplatz haben Jugendliche ab 16 Jahren mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten - eine Aufsichtsperson ist für den Campingplatz nicht notwendig!

Mit der schriftlichen Erlaubnis ist jeweils eine Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten vorzulegen.

Zum Download Formular für Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren